Inspektionen & Prüfungen

Machen Sie Ihre Pflicht zu unserer Aufgabe!

Wir prüfen nicht nur, sondern helfen Ihnen nach Wunsch auch bei der Behebung der festgestellten Mängel – Behebung kleinerer Mängel vor Ort ist selbstverständlich. Nach vorheriger Sichtung unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Folgende gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen werden von unserem geschulten Personal durchgeführt:

  • Prüfung von Regalen & Regalanlagen nach EN15635 (ehem. BGR234)
  • Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016
  • Prüfung von Flurförderfahrzeugen nach FEM 4.004
  • UVV-Überprüfungen

Gesetzliche Prüfungen

Im gewerblichen Bereich sind in regelmäßigen Intervallen Inspektionen durch Verordnungen vorgeschrieben. Wir übernehmen diese für Sie und beraten Sie bei etwaigen Mängeln.

Dokumentation

In einem detaillierten Abschlussbericht erhalten Sie die Ergebnisse der Inspektion sowie eine Übersicht mit den notwendigen Reparaturen bei festgestellten Schäden.

Leistungsspektrum

Jeder Betreiber von Regalen im gewerblichen Bereich hat die Pflicht nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung alle Regale und Lagerbühnen jährlich von geschulten und befähigten Personen prüfen zu lassen.

Die neue europäische DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrolle von Lagereinrichtungen bzw. Regale fest. Als geprüfter Regalinspekteur mit Zertifikat, sind wir befähigt Ihre Lagereinrichtungen gemäß dieser Norm zu prüfen.

Prüfpflichtige Regalsysteme:
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Tragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Schubladenregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen mit einer Fachlast von min. 200 kg oder einer Feldlast von min. 1000 kg
  • Lagerbühnen
Unser Service für Sie:
  • Aufnahme der Lagereinrichtungen zum Inventurabgleich
  • Prüfung der Regalanlage bzw. Lagerbühnen
  • Protokollerstellung, wahlweise in Listen- oder Einzelprüfprotokollform
  • Bei Schäden Vorschläge zur Schadensbehebung
  • Abschlussbericht nach der Reparatur
  • Vergabe der Prüfplakette
  • Automatisierte Terminierung zur nächsten Prüfung

Jeder Betreiber im gewerblichen Bereich hat die Pflicht nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung alle Leitern und Tritte jährlich von geschulten und befähigten Personen prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 208-016 legt den Ablauf der Kontrolle für Leitern und Tritte fest.

Gerne machen wir es uns zur Aufgabe, für Sie Ihre Leitern und Tritte innerhalb Ihrer Arbeitsumgebung gemäß dieser Vorgabe zu prüfen, zu warten und zu reparieren.

Unser Service für Sie umfasst:
  • Aufnahme der Leitern und Tritte
  • Prüfung und Wartung
  • Protokollerstellung, wahlweise in Listen- oder Einzelprüfprotokollform
  • Bei Schäden: Vorschläge zur Schadensbehebung und Reparatur
  • Abschlussbericht nach der Reparatur
  • Vergabe der Prüfplakette
  • Automatisierte Terminierung zur nächsten Prüfung

Jeder Betreiber im gewerblichen Bereich hat die Pflicht nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung alle Flurförderfahrzeuge jährlich von geschulten und befähigten Personen prüfen zu lassen.

Das klingt nach gesetzlichem Druck, ist aber eine notwendige Maßnahme zur Reduzierung von Unfällen am Arbeitsplatz. Bereits Hubwagen tragen problemlos Lasten von 2 Tonnen und mehr. Stellen Sie sich nur einmal vor jemand kommt z.B durch Abkippen einer solchen Last wegen schadhaften Achslagern oder einem ausgeschlagenen Hubwerk zu Schaden… Die FEM 4.004 legt den Ablauf der Kontrolle für Flurförderfahrzeuge fest.

Gerne machen wir es uns zur Aufgabe, für Sie Ihre Hubwägen, Transportgeräte, Hubtische etc. gemäß dieser Vorgabe zu prüfen, zu warten und zu reparieren.

Es sind ausnahmslos ALLE Flurförderfahrzeuge prüfpflichtig, die über eine hydraulische oder mechanische Hubeinrichtung verfügen, egal ob Muskel- oder Fremdkraftbetrieben.

Unser Service für Sie umfasst:
  • Aufnahme der Flurförderfahrzeuge
  • Prüfung und Wartung der Fahrzeuge
  • Protokollerstellung, wahlweise in Listen- oder Einzelprüfprotokollform
  • Bei Schäden: Vorschläge zur Schadensbehebung und Reparatur
  • Abschlussbericht nach der Reparatur
  • Vergabe der Prüfplakette
  • Automatisierte Terminierung zur nächsten Prüfung

Klingt erstmal profan, kann aber im Zweifelsfall Leben retten. Sind ihre Maschinen auf Gefahren dokumentiert und… ÜBERPRÜFT?

Gefahren

Dies ist nur ein kleiner Auszug an potentiellen Gefahrenquellen denen der Mensch täglich an Maschinen ausgesetzt ist. Um so essentieller ist daher ein wirksamer Schutz und dessen Aufrechterhaltung.

Die Sachkundigenüberprüfung von Werkzeugmaschinen – egal ob konvetionelle Kleinmaschine oder komplexe Portalanlage – besteht grob aus zwei Teilen:

  1. Die elektrische Überprüfung gem. DGUV Vorschrift 3, die zwar nicht von uns direkt aber von unseren zuverlässigen und kompetenten Partnern durchgeführt wird.
  2. Die mechanische Prüfung nach DGUV Vorschrift 1, bei der neuralgische Punkte und Schwachstellen systematisch geprüft, dokumentiert, gewartet und natürlich gegebenenfalls bzw. auf Wunsch auch repariert und/oder optimiert werden.

Dazwischen gibt es Überschneidungen wie z.B. Prüfung auf Not-Halt-Systeme, Richtwerteinhaltung, Last- und Grenzwertverhalten der Maschinen, etc.

All das wird von unseren qualifizierten Mitarbeitern zuverlässig auf Herz und Nieren geprüft, dokumentiert und gegebenenfalls bzw. auf Wunsch gewartet und instandgesetzt.